| Landesnotarkammer Bayern |
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| Landesnotarkammer Bayern |
Die Landesnotarkammer Bayern vertritt die Gesamtheit der in ihr zusammengeschlossenen Notare. Sie wacht über das Ansehen ihrer Mitglieder, unterstützt die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit, fördert die Pflege des Notariatsrechts und sorgt für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Notare und Notarassessoren.
Die Landesnotarkammer Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gerichtlich und außergerichtlich durch ihren Präsidenten vertreten und unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
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