Herzlich
willkommen!

Dr. Walter Grafberger

Notar in Augsburg

Herzlich Willkommen

Im September 2004 habe ich die Notarstelle von Dr. Erich Waibel, früher Notar Karl Hans Hartmann, in der Karlstraße 4, übernommen.

Seit Juni 2005 sind die Büroräume in der Maximilianstraße 65 in Augsburg.

Auf den folgenden Seiten möchte ich mich vorstellen und Sie über meine Tätigkeit und Leistungen informieren.

Kontakt aufnehmen oder Termin vereinbaren:

Standort

Maximilianstraße 65
86150 Augsburg
Telefonnummer: +49 (0)821 / 45 44 32 - 0
Telefax: +49 (0)821 / 45 44 32 44
E-Mail: info@notar-grafberger.de

Kontakt und Anfahrt

Unsere Philosophie und Werte

Unparteiisch

Wir stehen Ihnen als unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Über alle Angelegenheiten, die dem Notar und seinen Mitarbeitern im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren.

Notare nehmen eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen, wie Notarsiegel und Unterschrift des Notars.

Die notarielle Urkunde - mit Brief und Siegel - ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Das Vertrauen, das ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.

Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit
Rudolf von Jhering: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung, 1858.

Von uns behandelte Themenfelder

Immobilien

Die Vorbereitung und der Vollzug von Grundstücksgeschäften ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Der Kauf einer Immobilie ist notariell zu beurkunden. Sie möchten ein Grundstück kaufen bzw. verkaufen? Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Ehe, Partnerschaft und Familie

Wer sich in Ehe, Partnerschaft und Familie nur auf die gesetzlichen Regelungen verlässt, verschenkt sinnvolle Möglichkeiten, das eigene und gemeinsame Leben nach individuellen Vorstellungen zu gestalten. Ungerechte Folgen kann haben, dass die güterrechtlichen Regelungen nicht unbedingt zu Ihren wahren Bedürfnissen passen. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie Freiräume nutzen und sie durch individuelle Ehe- oder Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Sorgeerklärungen oder andere notarielle Vereinbarungen gestalten. Ihr Notar berät Sie unparteiisch und stellt sicher, dass sämtliche Vereinbarungen fair und ausgewogen sind.

Erbe und Schenkungen

Zu Lebzeiten versuchen wir unser Vermögen geschickt zu bewahren oder zu vermehren. Für die Zeit nach dem Tod sorgen hingegen nur die Wenigsten ausreichend vor. Dies kann Streitigkeiten in der Familie, teure Gerichtsverhandlungen und den Zerfall des Vermögens zur Folge haben.

Unternehmen

Als Unternehmer werden täglich hohe Anforderungen an Sie gestellt. Ihr Betrieb erfordert jederzeit Entscheidungen und die Überprüfung bestehender Strukturen. Dabei sind nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zur Vermeidung weitreichender Fehler bedarf es daher einer professionellen rechtlichen Beratung - von der Gründung Ihres Unternehmens über die Durchführung von Strukturmaßnahmen bis hin zur Unternehmensnachfolge.

Vorsorgevollmacht

Wer bestimmt, wenn man selbst aufgrund Alters oder Krankheit nicht mehr in der Lage dazu sein sollte? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte und entscheidet so für einen, wie man es selbst tun würde? Ohne Vorsorgevollmacht müssten Sie sich auf den gesetzlich vorgesehenen Weg – die Betreuerbestellung – verlassen.

Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie Ihr Leben auch in solchen Fällen selbstbestimmt in der Hand behalten – wenn Sie Ihren eigenen Willen rechtzeitig deutlich machen in einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie für den Fall der Fälle Vorsorge treffen möchten und sorgen dafür, dass Ihr „vorletzter Wille“ auch richtig umgesetzt wird.

Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation

Jeder Notar ist im Rahmen seiner Amtstätigkeit zur Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Schlichtungen berufen. Auch freiwillige Mediationen sind häufig.

Aufgrund seiner Unparteilichkeit können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Notar wenden und zusammen mit ihm und den weiteren Beteiligten gemeinsam an einer sinnvollen, fairen und ausgewogenen Regelung zur Streitbeilegung arbeiten.

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