Dr. Anton Wiedemann

Notar in Nabburg

Herzlich Willkommen auf der Homepage von Notar Dr. Anton Wiedemann

Danke, dass Sie sich für meine Homepage interessieren. Hier möchte ich Ihnen mein Notariat und die notarielle Tätigkeit vorstellen.

An meiner Geschäftsstelle in Nabburg stehen meine Mitarbeiter und ich Ihnen gerne in allen Bereichen notarieller Tätigkeit beratend und gestaltend zur Verfügung.

Kontakt aufnehmen oder Termin vereinbaren:

Notar in Nabburg

Unterer Markt 4
92507 Nabburg
Telefonnummer: +49 (0)9433 9000-10
Telefax: +49 (0)9433 9000-110
E-Mail: info@notar-wiedemann.de

Kontakt und Anfahrt

Unsere Philosophie und Werte

Unparteiisch

Wir stehen Ihnen als unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Über alle Angelegenheiten, die dem Notar und seinen Mitarbeitern im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren.

Notare nehmen eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen, wie Notarsiegel und Unterschrift des Notars.

Die notarielle Urkunde - mit Brief und Siegel - ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Das Vertrauen, das ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.

Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit
Rudolf von Jhering: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung, 1858.

Von uns behandelte Themenfelder

Immobilien

Die Vorbereitung und der Vollzug von Grundstücksgeschäften ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Der Kauf einer Immobilie ist notariell zu beurkunden. Sie möchten ein Grundstück kaufen bzw. verkaufen? Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Ehe, Partnerschaft und Familie

Wer sich in Ehe, Partnerschaft und Familie nur auf die gesetzlichen Regelungen verlässt, verschenkt sinnvolle Möglichkeiten, das eigene und gemeinsame Leben nach individuellen Vorstellungen zu gestalten. Ungerechte Folgen kann haben, dass die güterrechtlichen Regelungen nicht unbedingt zu Ihren wahren Bedürfnissen passen. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie Freiräume nutzen und sie durch individuelle Ehe- oder Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Sorgeerklärungen oder andere notarielle Vereinbarungen gestalten. Ihr Notar berät Sie unparteiisch und stellt sicher, dass sämtliche Vereinbarungen fair und ausgewogen sind.

Erbe und Schenkungen

Zu Lebzeiten versuchen wir unser Vermögen geschickt zu bewahren oder zu vermehren. Für die Zeit nach dem Tod sorgen hingegen nur die Wenigsten ausreichend vor. Dies kann Streitigkeiten in der Familie, teure Gerichtsverhandlungen und den Zerfall des Vermögens zur Folge haben.

Unternehmen

Als Unternehmer werden täglich hohe Anforderungen an Sie gestellt. Ihr Betrieb erfordert jederzeit Entscheidungen und die Überprüfung bestehender Strukturen. Dabei sind nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zur Vermeidung weitreichender Fehler bedarf es daher einer professionellen rechtlichen Beratung - von der Gründung Ihres Unternehmens über die Durchführung von Strukturmaßnahmen bis hin zur Unternehmensnachfolge.

Vorsorgevollmacht

Wer bestimmt, wenn man selbst aufgrund Alters oder Krankheit nicht mehr in der Lage dazu sein sollte? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte und entscheidet so für einen, wie man es selbst tun würde? Ohne Vorsorgevollmacht müssten Sie sich auf den gesetzlich vorgesehenen Weg – die Betreuerbestellung – verlassen.

Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie Ihr Leben auch in solchen Fällen selbstbestimmt in der Hand behalten – wenn Sie Ihren eigenen Willen rechtzeitig deutlich machen in einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie für den Fall der Fälle Vorsorge treffen möchten und sorgen dafür, dass Ihr „vorletzter Wille“ auch richtig umgesetzt wird.

Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation

Jeder Notar ist im Rahmen seiner Amtstätigkeit zur Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Schlichtungen berufen. Auch freiwillige Mediationen sind häufig.

Aufgrund seiner Unparteilichkeit können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Notar wenden und zusammen mit ihm und den weiteren Beteiligten gemeinsam an einer sinnvollen, fairen und ausgewogenen Regelung zur Streitbeilegung arbeiten.

Aktuelle Informationen zu unserem Umgang mit der Corona-Epidemie

Allgemeines
Unser Notariat ist trotz der Krise tätig und geöffnet. 

Zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Virus, aber auch zu Ihrem und unserem Schutz bestehen derzeit folgende Besonderheiten:

Zugang zum Notariat
Der Zugang zum Notariat ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Zugang ist versperrt, daher bitten wir Sie, vor Ort anzuklopfen oder sich telefonisch anzumelden. Unterlagen können Sie auch in den Briefkasten an der Eingangstür werfen. Termine können Sie weiterhin per E-Mail oder Telefon abstimmen. Auch kurzfristige Termine sind, wenn erforderlich, weiterhin möglich.

Wenn Sie unter SARS-CoV2-typischen Symptomen leiden (insbesondere trockenem Husten, Fieber), in den letzten zwei Wochen Kontakt zu einer infizierten oder infektionsverdächtigen Person hatten oder positiv auf Covid-19 getestet wurden, dürfen Sie das Notariat nicht betreten. Bitte kontaktieren Sie uns anderweitig zur Klärung der weiteren Vorgehensweise.

Terminvergabe
Termine können derzeit normal vergeben werden.

Auswärtstermine sind nach den bisherigen Grundsätzen möglich, sofern nicht mit besonderen Ansteckungsrisiken verbunden.

Teilnehmer an Terminen
An Terminen sollen nur die Personen teilnehmen, deren Anwesenheit zur Beurkundung gesetzlich erforderlich ist. Wenn Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Makler) zur inhaltlichen Gestaltung im Termin beitragen müssen, ermöglichen wir gern die Beteiligung per Telefon oder Videokonferenz während des gesamten Termins oder punktuell.

Unter Umständen können sich Urkundsbeteiligte bei Bedarf auch aufgrund Vollmacht oder vorbehaltlich Genehmigung vertreten lassen. Bitte sprechen Sie uns wegen der Möglichkeiten in Ihrem Einzelfall an.

Hygienemaßnahmen im Notariat
Wir bitten Sie, sich nach Ankunft im Notariat die Hände zu desinfizieren.

Bitte halten Sie den gebotenen Abstand (1,5 bis 2 Meter) zu allen Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben.

Sie können gerne Ihren eigenen Stift (möglichst Kugelschreiber oder Füller mit dokumentenechter Tinte) zum Termin mitbringen. Wenn Sie unsere Kugelschreiber nutzen, sind wir dankbar, wenn Sie diese nach dem Termin mitnehmen.

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