Karriereweg

Inspektor im Notardienst (m/w) wird man durch eine berufliche Weiterbildung, die auf dem anerkannten Ausbildungsberuf des Notarfachangestellten (m/w) aufbaut. Nachdem die zwei- oder dreijährige Ausbildung zum Notarfachangestellten (m/w) bestanden wurde, folgt ein Auswahlverfahren der Notarkasse mit schriftlichen Prüfungen und einem Auswahlgespräch.

Wurde dieses erfolgreich absolviert, ist man Inspektoranwärter/in und wird während einer etwa zweijährigen Vorbereitungszeit praktisch und theoretisch in einem Notariat und in Lehrgängen der Notarkasse weitergebildet. Hierbei sind Leistungsnachweise zu erbringen in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten und Heimklausuren. Die mit einem fachwissenschaftlichen Studium vergleichbare Ausbildung erfolgt durch hervorragende Juristen, vornehmlich Notare, die häufig zugleich namhafte Buch- und Kommentarautoren und/oder Prüfer bei juristischen Staatsprüfungen sind. Die Inspektoranwärter erhalten vertiefte Kenntnisse im Bürgerlichen Recht und auf notarspezifischen Rechtsgebieten. Die Lehrgangsinhalte werden während der fachpraktischen Tätigkeit im Notariat in konkretes praxisbezogenes Handeln umgesetzt. Durch zunehmend selbständiges Arbeiten erwerben die Anwärter Handlungskompetenz für ihre beruflichen Aufgaben. Im Vergleich zur Schulzeit werden erheblich höhere Anforderungen an die eigenständige Vertiefung der Lerninhalte gestellt.

Wird die von der Notarkasse abgenommene Inspektorenprüfung mit gutem Erfolg bestanden, steht die Übernahme in den Dienst der Notarkasse an. Die Einstellung setzt neben dem Bestehen der Inspektorenprüfung voraus, dass der Bewerber einen guten Leumund besitzt, was durch ein Führungszeugnis zu belegen ist, und dass er gesund und arbeitsfähig ist, was ggf. durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ist.

Nach Übernahme hat der Mitarbeiter den Status eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Der neue Arbeitnehmer hat bei der Übernahme dem Präsidenten der Notarkasse ein Gelöbnis zur gewissenhaften Diensterfüllung und zur Wahrung der Gesetze abzulegen. Der fachkundige Mitarbeiter wird einem Notar im Tätigkeitsbereich der Notarkasse zur Dienstleistung zugewiesen, was seine Grundlage in der Vorschrift des § 113 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 u. Abs. 6 BNotO hat. Diese Beschäftigten, derzeit rund 750, sind also auf die einzelnen Notarstellen im Bereich der Notarkasse, nämlich in Bayern und im Regierungsbezirk Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz, verteilt. Sie unterstützen als Sachbearbeiter/innen die Notarinnen und Notare in ihren hoheitlichen Aufgaben als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Arbeitgeber ist die Notarkasse, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Bayern mit dem Sitz in München. Es gelten neben dem TV-L auch die sonstigen für die Arbeitnehmer des Freistaates Bayern maßgeblichen Bestimmungen.

Die Berufsbezeichnung der fachkundigen Mitarbeiter bestimmt der Präsident bzw. der Geschäftsführer der Notarkasse nach Anhörung des Personalrates. Die Anfangsbezeichnung lautet Inspektor im Notardienst bzw. Inspektorin im Notardienst. Nach Grundsätzen, vergleichbar dem Beamtenrecht, erfolgen Höhergruppierungen, einhergehend mit einer neuen Berufsbezeichnung, so dass – das Vorliegen gewisser Kriterien vorausgesetzt – folgende beamtenähnliche Titel erreicht werden können: Oberinspektor/Oberinspektorin im Notardienst, Amtmann/Amtfrau im Notardienst, Amtsrat/Amtsrätin im Notardienst, Oberamtsrat/Oberamtsrätin im Notardienst und schließlich Notariatsrat/Notariatsrätin im Notardienst. Über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung erhalten diese Arbeitnehmer von der Notarkasse eine Urkunde.

Durch regelmäßige, zentral  generell in Fischbachau stattfindende Fortbildungsveranstaltungen erfolgt eine Auffrischung und Aktualisierung des fachkundigen Wissens, um auf dem jeweiligen aktuellen Stand den hohen beruflichen Anforderungen genügen zu können.

Die Notarkasse bietet ihren Arbeitnehmern neben den allgemeinen Vorzügen als Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst, wie Sicherheit des Arbeitsplatzes, Zusatzversorgung, Rabatt bei der Pkw-Versicherung, Reisekosten nach dem BayRKG etc., als weitere Begünstigungen die Nutzung von Ferienwohnungen, verbilligte Arbeitgeberdarlehen, den Rückhalt einer Unterstützungseinrichtung für Fälle der Not u.v.m.

Die Interessen der Beschäftigten werden vertreten zum einen vom Personalrat, bestehend aus 11 Mitgliedern aus den verschiedenen Regionen Bayerns und der Pfalz. Die Personalratswahl findet alle fünf Jahre in München statt. Die jährlichen Teilpersonalversammlungen werden meist in den einzelnen OLG-Bezirken angeboten.

Der Berufsverband der bayerischen Notariatsbeamten und fachkundigen Mitarbeiter der Notarkasse e.V. vertritt und fördert laut Satzung die beruflichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder. Der Berufsverband hat eine über hundertjährige Tradition und – mit den Mitgliedern im Ruhestand und den Inspektoranwärtern – mehr als 1000 Mitglieder. Er nimmt die Aufgaben einer Fachgewerkschaft wahr. Die Homepage des Berufsverbandes ist zu finden unter www.berufsverband-notarkasse.de