Die Landesnotarkammer Bayern

Aufgaben

Die Landesnotarkammer Bayern vertritt als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München die Gesamtheit der Notarinnen und Notare im Freistaat Bayern. Sie sorgt für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung, wacht über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder und unterstützt die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit. Zu ihren Aufgaben zählen auch die Beratung der Notarinnen und Notare in dienst- und standesrechtlichen Fragen, die Förderung der Pflege des Notariatsrechts und die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen im Bereich des Notarrechts.

Zu den Aufgaben der Landesnotarkammer Bayern gehören weiterhin die Abgabe von Stellungnahmen bei der Bestellung von Notarinnen und Notaren und von Notarassessorinnen und Notarassessoren sowie deren berufliche Fortbildung. Ferner ist die Landesnotarkammer Bayern Herausgeberin der im Jahr 1864 begründeten Zeitschrift MittBayNot, die sich mit Aufsätzen, aktueller Rechtsprechung, Entscheidungsanmerkungen und Buchrezensionen an die notarielle Praxis richtet.

Der Landesnotarkammer Bayern ist es nicht gestattet, einzelne Notarinnen oder Notare zu empfehlen. Sie können jedoch mithilfe unserer Notarsuche einen Notar in Ihrer Nähe finden.

Aufsichtsbehörde

Die Landesnotarkammer Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz (Prielmayerstraße 7, 80335 München, Telefon: +49 (0) 89 5597-01, Telefax: +49 (0) 89 5597-2322, E-Mail: poststelle(at)stmj.bayern.de). Sie wird gerichtlich und außergerichtlich durch ihren Präsidenten vertreten.