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Institutionen

Vertrauen und Professionalität benötigen das richtige Fundament.

Vertragsunterzeichnung

Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder des Bayerischen Notarvereins können nach § 2 Abs. 1 der Satzung alle zur hauptberuflichen Amtsausübung im Tätigkeitsbereich der Notarkasse bestellten Notarinnen und Notare werden.

Trotz seines Namens können daher auch die Notare der Pfalz dem Verein beitreten. Weiterhin können Geschäftsführer von Standeseinrichtungen sowie die bayerischen und pfälzischen Notare a. D. dem Verein als ordentliche Mitglieder angehören. Notarassessorinnen und Notarassessoren im Tätigkeitsbereich der Notarkasse sind berechtigt, dem Verein als außerordentliche Mitglieder beizutreten.

 

In der Praxis gehören dem Bayerischen Notarverein - von wenigen Ausnahmen abgesehen - alle bayerischen und pfälzischen Notare an. Wenn Sie dem Bayerischen Notarverein beitreten möchten, dann senden Sie bitte die ausgefüllte Beitrittserklärung an den Bayerischen Notarverein e.V.

Kontakt 

Anschrift

Bayerischer Notarverein e. V.
Ottostraße 10
80333 München

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Landesnotarkammer Bayern
Notarkasse A. d. ö. R.
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