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Institutionen

Vertrauen und Professionalität benötigen das richtige Fundament.

Vertragsunterzeichnung

Aufsicht

Die Landesnotarkammer Bayern wacht gemäß § 67 Abs. 1 BNotO über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder und unterstützt die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit. Sie kann als aufsichtsführende Stelle die Amtsführung der bayerischen Notare in berufsrechtlicher Hinsicht überprüfen und geht Beanstandungen nach.

Bestehen Bedenken gegen die lautere Berufsausübung einer bayerischen Notarin oder eines bayerischen Notars, kann bei der Landesnotarkammer Bayern schriftlich Beschwerde eingelegt werden. Wird ein Fehlverhalten festgestellt, ergreift die Landesnotarkammer Bayern geeignete aufsichtliche Maßnahmen.

Der Landesnotarkammer Bayern ist es jedoch nicht gestattet, Rechtsrat im Einzelfall zu erteilen, insbesondere zur Auslegung notarieller Urkunden oder zum Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen Notarinnen oder Notare Stellung zu nehmen. Über Auslegungsfragen oder das Bestehen von Schadensersatzansprüchen können nur die zuständigen Gerichte abschließend entscheiden.

 

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Anschrift

Landesnotarkammer Bayern
Ottostraße 10
80333 München

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