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Ab dem 3. April entfallen in Bayern die meisten Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus (2G/3G).
Wegen des hohen Ansteckungsrisikos, das in geschlossenen Räumen und bei nicht nur kurzer Aufenthaltszeit besteht, halten wir aber in Ihrem und unserem Interesse an der
Maskenpflicht (FFP2)
fest.
Ihre Notare
Dr. Thomas Baumann Hans-Ulrich Sorge