Herzlich Willkommen

Sehr geehrte Mandanten,

der Gang zu Notaren ist ein triftiger Grund im Sinne der Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung und damit weiter möglich. Der Zutritt der Urkundsperson zu den Beteiligten ist gem. § 30 Abs. 4 Satz 2 IfSG zu gestatten, andersherum auch der Zutritt der Beteiligten zur Urkundsperson. Der Nachweis eines Termins ist nicht erforderlich. Gleichwohl rufen wir dazu auf, die Notarstellen nur nach vorheriger Terminabsprache und nur bei eilbedürftigen und dringenden Rechtsgeschäften aufzusuchen.

Bleiben Sie gesund!

 

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Notars Priv.-Doz. Dr. Patrick Meier!

Auf den folgenden Seiten möchte ich mich und mein Team vorstellen und Sie über die Tätigkeiten und Leistungen des Notars informieren. Ferner erhalten Sie einige nützliche Tipps und können Datenblätter zur Anmeldung verschiedener Verträge herunterladen oder anderweitig Kontakt mit uns aufnehmen. Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch gerne telefonisch zur Verfügung.            

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