Umgang mit dem Corona-Virus
Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020
Seit 06. Mai 2020 sind in Bayern die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Zum Gesundheitsschutz während der Corona-Pandemie sind jedoch weiterhin wirksame Sicherungsvorkehrungen zu treffen.
Dazu gehören vor allem auch die Einhaltung von Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen.
Daher soll zur Steuerung des Publikumsverkehrs und Vermeidung unnötiger Kontakte der Notar nur nach vorheriger Terminabsprache aufgesucht werden.
Keinen Zugang zu den Büroräumen haben
- Personen, die mit dem neuen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert oder daran erkrankt sind,
- Kontaktpersonen infizierter oder infektionsverdächtigter Personen,
- Personen, die sich in Quarantäne befinden,
- Personen, die einen Infektionsverdacht haben, z.B. weil sie Fieber haben bzw. unter trockenem Husten oder Atemnot leiden.
Eine Begleitung durch Personen, die nicht zwingend an einem Termin teilnehmen müssen, soll vermieden werden.
In geeigneten Fällen kann mit Vollmachten oder Genehmigungen gearbeitet werden, um Kontakte auf ein unvermeidliches Maß zu beschränken.
Bitte stimmen Sie geplante Besuche in den Büroräumen vorab telefonisch oder per E-Mail ab.