Zum Schutz vor der weiteren Verbreitung des Corona-Virus bitten wir Sie dringend:
Betreten Sie die Kanzleiräume bitte nicht, wenn Sie wissen oder vermuten, dass Sie
- vom Corona-Virus infiziert sind oder dies vermuten
- sich in Quarantäne befinden oder
- mit einem Corona-Infizierten in der letzten Woche engen Kontakt hatten oder
- Fieber haben oder
- unter trockenem Husten oder Atemnot leiden.
Rufen Sie uns in diesen Fällen bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail, wir klären dann das weitere Vorgehen ab
Um die Zahl der Beurkundungsteilnehmer so klein wie unbedingt nötig zu halten:
Bringen Sie bitte keine Gäste (auch keine Kinder), sondern allenfalls Ihre rechtlichen und steuerlichen Berater mit.Um die erforderlichen Abstände einhalten zu können, können (zusätzlich zum Notar) nur 5 Einzelpersonen an einer Beurkundung teilnehmen oder 6 Personen wenn davon mindestens je 2 zu gleichen Haushalten gehören. Müssen mehr Personen die Urkunde unterschreiben, rufen Sie uns bittte an, wir finden dann eine Lösung, etwa eine kostenfreie Nachgenehmigung.
Um die Zeit, die Sie mit Ihren Vertragspartnern, meinen Mitarbeitern und mir in den Kanzleiräumen verbringen so kurz wie möglich zu halten:
Geben Sie in der Urkunde etwa noch fehlende Daten vorher telefonisch meinen Mitarbeitern durch und klären Sie offene Fragen möglichst vorher telefonisch mit Ihrem Vertragspartner und telefonisch bei meinen Mitarbeitern. Selbstverständlich können Sie auch mir in der Beurkundung neu aufkommende Fragen stellen.
Zum Betreten der Kanzleiräume beachten Sie bitte:
Melden Sie sich über die Sprechanlage an, nach der Anmeldung können Sie die Tür im Erdgeschoss aufdrücken (den Türknopf müssen Sie dazu nicht berühren). Vor dem Empfangstresen steht ein berührungsloser Desinfektionsmittelspender bereit. Am Empfangstresen sind Sie durch eine Plexiglaswand von meinem Empfangssekretärinnen getrennt. Halten Sie im Wartebereich und im Beurkundungszimmer und überhaupt zu allen meinen Mitarbeitern, Ihrem Vertragspartner und dem Notar einen Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern ein und tragen Sie bitte ständig eine Maske über Mund und Nase. Im Beurkundungszimmer sind Sie durch eine 2 Meter hohe Plexiglaswand vom beurkundenden Notar getrennt. Um mögliche Infektionsrisiken für Ihre Vertragspartner weiter zu reduzieren: Alle Klinken und häufig berührte Gegenstände, auch die Stifte zum Unterzeichnen der Urkunde, werden von uns regelmäßig desinfiziert. Gerne können Sie einen geeigneten eigenen Kugelschreiber mit urkundenechter Mine mitbringen. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen können wir eine Infektion jedoch nicht sicher ausschließen.
Trifft keiner der vorgenannten Ausschlussgründe zu, sind Sie aber gleichwohl in Sorge, den Virus unwissentlich weiterverbreiten zu können oder fürchten, selbst infiziert zu werden, so können Sie sich - zur Vermeidung eines längeren Kontaktes durch die Beurkundung - grundsätzlich (nicht bei Testamenten oder Erbverträgen oder bestimmten Verbraucherverträgen) darin durch einen Vertreter vertreten lassen. Ihre Unterschrift muss dann zwar von mir oder einem anderen Notar beglaubigt werden, dies ist aber viel kürzer als die Beurkundung selbst und könnte beispielsweise im Freien oder wenn Sie in Ihrem Auto auf dem Parkplatz vor den Kanzleiräumen sitzen, geschehen. Rufen Sie uns hierzu gerne an.
Wenn Sie keinen Termin vereinbart haben, kommen Sie bitte nicht unangemeldet in die Kanzleiräume, auch nicht um Schriftstücke abzugeben, Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen, Fragen zu stellen oder einen Termin zu vereinbaren, sondern senden Sie uns bitte möglichst eine E-Mail. Verfügen Sie nicht über diese Möglichkeit, können Sie auch anrufen. Wir klären dann das weitere Vorgehen ab.
Ihr