Sehr geehrte Mandanten und Besucher unserer Notarstelle,
der Schutz der Gesundheit unserer Mandanten und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Wir leisten einen Beitrag dazu, dass sich die Verbreitung des Corona-Virus (COVID-19) weiter verlangsamt und bitten um Verständnis für hieraus resultierende Einschränkungen bzw. Unannehmlichkeiten.
Bitte lesen Sie nachfolgend die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne!
Was ist beim Besuch des Notariats zu beachten?
Personen, die die bekannten COVID-19- oder auch allgemeine Grippe-Symptome aufweisen oder innerhalb der letzten 14 Tage mit einer mit COVID-19 infizierten Person im Kontakt standen, dürfen die Notarstelle nicht betreten. Nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt mit uns auf, um das weitere Vorgehen zu klären.
Vor Betreten der Notarstelle hat jeder Beteiligte schriftlich zu versichern, dass die vorgenannten Ausschlussgründe bei ihm nicht vorliegen.
Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir die Gesamtzahl der in der Notarstelle anwesenden Mandanten zur Einhaltung der Abstandsregelungen begrenzen müssen. Zum Beurkundungstermin bitten wir daher grundsätzlich keine Begleitpersonen mitzubringen. Bei Terminen mit größerer Beteiligtenzahl wird eine Einzelfalllösung gesucht.
An der Notarstelle ist zu Ihrem Schutz sichergestellt, dass ein Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt ist. Bitte halten auch Sie diesen aktiv ein.
Jedenfalls im Begegnungsverkehr auf den Fluren der Notarstelle, je nach Situation auch darüber hinaus, wird das Tragen eines Mund-Nasenschutzes erbeten.
Wenn Sie nur Unterlagen abzugeben haben, bitten wir Sie, diese in unseren Briefkasten im EG einzulegen.
Ich möchte einen Termin für eine Beurkundung oder zu einer Besprechung vereinbaren. Was ist zu tun?
Zur Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte wie gewohnt an oder wenden Sie sich schriftlich oder per E-Mail an uns.
Für Neuanmeldungen gilt: Um uns ein Bild von Ihrer Angelegenheit machen zu können, ist ebenfalls zunächst eine kurze schriftliche oder per E-Mail erfolgende Schilderung Ihres Anliegens ratsam.
Für den Fall, dass Sie aufgrund der obigen Ausschlussgründe am vereinbarten Beurkundungstermin doch nicht selbst anwesend sein können, besteht im Einzelfall die Möglichkeit, die Urkunde aufgrund einer Vollmacht bzw. vorbehaltlich Ihrer nachträglichen Genehmigung zu errichten. In diesem Fall verständigen Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter rechtzeitig vorab.
Besprechungen zur Vorbereitung von Beurkundungen versuchen wir derzeit, wo technisch möglich, weitgehend telefonisch abzuwickeln. Bitte haben Sie auch hierfür Verständnis.
Ich möchte meine Unterschrift unter einer mitgebrachten Erklärung bzw. Abschriften (z. B. Zeugnisse) beglaubigen lassen. Was ist zu tun?
Auch hierfür ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail.
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße,
Ihre Notare
Judith Junk
und Georg Ruhland