Zur Geschichte der Landesnotarkammer Bayern

Als Geburtsstunde des modernen Bayerischen Notariats gilt der 1. Juli 1862. Durch das an diesem Tag in Kraft getretene Bayerische Notariatsgesetz wurde das Notariatsrecht in Bayern erstmals einheitlich geregelt. Wesentliche Grundprinzipien dieses Gesetzes – maßgeblich beeinflusst durch das Ventôse-Gesetz von 1803 – haben bis heute nahezu unverändert Bestand.

Vergleichsweise jung ist demgegenüber die Zeitgeschichte der Landesnotarkammer Bayern: Zeitgleich mit der Bundesnotarordnung am 1. April 1961 trat die „Verordnung über die Bildung der Landesnotarkammer Bayern“ in Kraft. Die Geschichte der Notariatskammern in Bayern geht gleichwohl weiter zurück. Mit dem Bayerischen Notariatsgesetz wurden zunächst noch sieben Notariatskammern in Bayern gebildet, denen insbesondere die Vertretung des Standes in Bezug auf seine inneren Angelegenheiten oblag. Im Jahr 1918 wurden die Notariatskammern vom Justizministerium zu einer Institution „Vereinigte Notariatskammern“ zusammengeschlossen, bevor diese durch die Reichsnotarordnung von 1937 ihre Zuständigkeiten an die Reichsnotarkammer verlor. Nach dem Kriegsende oblag als Ersatz für die handlungsunfähig gewordene Kammer die Standesvertretung der bayerischen Notare einem vorläufigen Verwaltungsausschuss. Dieser sogenannte Notarausschuss erfüllte bis zur Errichtung der Landesnotarkammer Bayern sämtliche Aufgaben, welche die Reichsnotarordnung den Notarkammern übertragen hatte. Auf die bereits im Jahr 1952 in Aussicht gestellte gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene, welche Voraussetzung für die Gründung der Landesnotarkammer Bayern war, mussten die bayerischen Notare allerdings noch knapp zehn Jahre warten.

Der Landesnotarkammer Bayern gehören sämtliche im Freistaat Bayern bestellten Notarinnen und Notare an. Sie bildet die derzeit größte Kammer hauptberuflicher Notare in Deutschland. Ihre Zuständigkeit umfasst die Bezirke der drei bayerischen Oberlandesgerichte Bamberg, München und Nürnberg. Bei einer Fläche von etwa einem Fünftel der Bundesrepublik (über 70.500 km²) und rund 12,6 Mio. Einwohnern kommt der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen auch in Randlagen besondere Bedeutung zu.

Veröffentlichungen

Die Landesnotarkammer Bayern feierte im Jahr 2011 ihr 50jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass hat die MittBayNot ein Sonderheft veröffentlicht, in dem das Grußwort der Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk zum Festakt anlässlich des Jubiläums sowie weitere Beiträge zur Geschichte der Landesnotarkammer Bayern und des Notariats in Bayern enthalten sind.