Verdienstmöglichkeiten

Die künftigen Inspektoren und Inspektorinnen sind während ihrer Ausbildung zum Notarfachangestellten (m/w) und während ihrer Weiterbildung als Inspektoranwärter/in Angestellte ihres Ausbildungsnotars.

Während der Ausbildung zum Notarfachangestellten (m/w) erhalten Sie die folgenden monatlichen Ausbildungsentgelte (jeweils Stand: 01.12.2022)

  • Im 1. Ausbildungsjahr 1.086,82 €,
  • im 2. Ausbildungsjahr 1.140,96 €,
  • im 3. Ausbildungsjahr 1.190,61 €.

Das monatliche Arbeitsentgelt der Inspektoranwärter wird zwischen diesen und dem Ausbildungsnotar bzw. der Ausbildungsnotarin frei vereinbart und bewegt sich üblicherweise – je nach Region – zwischen etwa 2.000 € und 2.400 €. Tarifvertragliche Vorgaben oder Empfehlungen gibt es hierzu nicht.

Die Vergütung der Inspektoren im Notardienst (m/w) als Beschäftigten der Notarkasse A.d.ö.R. richtet sich nach dem „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“, dem so genannten „TV-L“. Da die Ausbildung der Inspektoren und Inspektorinnen mit abschließender Inspektorenprüfung einer Fachhochschulausbildung vergleichbar ist, erfolgt bei deren Neueinstellungen eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe (EntgGr.) 9b. Diese entspricht einem monatlichen Tabellenentgelt von 3.369,08 €. Nach zwei Jahren werden die Inspektorinnen und Inspektoren in die Stufe 3 mit einem monatlichen Tabellenentgelt von 3.520,54 € höher gestuft. Abhängig von der Erfüllung bestimmter Kriterien, beispielsweise der Prüfungsnote (Platzziffer), den Qualifikationen (Beurteilungen durch den Notar/die Notarin) und dem sonstigen Engagement des Beschäftigten, sowie den zur Verfügung stehenden Stellen, können nach beamtenrechtlichen Grundsätzen Höhergruppierungen erfolgen zum/zur

  • Oberinspektor/Oberinspektorin im Notardienst (EntgGr. 9b)
  • Amtmann/Amtfrau im Notardienst (EntgGr. 10, Stufen 4 bis 6)
  • Amtsrat/Amtsrätin im Notardienst (EntgGr. 11, Stufe 5 und 6)
  • Oberamtsrat/Oberamtsrätin im Notardienst (EntgGr. 12, Stufe 5 und 6)
  • Notariatsrat/Notariatsrätin im Notardienst (EntgGr. 13, Stufe 5und 6).

Daneben erhalten die Beschäftigten der Notarkasse folgende jährliche Entgelte:

  • eine Jahressonderzahlung in Höhe von 74,35 % eines Monatsentgeltes in den EntgGr. 9b bis 11 und in Höhe von 46,47 % eines Monatsentgeltes in den EntgGr. 12 und 13
  • eine außertarifliche Zulage in Höhe von 120 % eines Monatsentgeltes in allen EntgGr.

Darüber hinaus haben Beschäftigte der Notarkasse nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Die Notarkasse stellt ihren Mitarbeitern weiterhin als Sozialeinrichtung die Nutzung von Ferienwohnungen gegen einen vergünstigten Nutzungspreis zur Verfügung.