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Trennung ohne Rosenkrieg – Wie funktioniert die einvernehmliche Scheidung? 

Jede dritte Ehe wird geschieden - mindestens sagt die Statistik. Trotzdem muss nicht jede Scheidung in einem Rosenkrieg enden. „Wenn beide Partner die Scheidung wollen, kann eine einvernehmliche Scheidung erfolgen“, weiß Benedikt Mack, Notarassessor von der Landesnotarkammer Bayern. Voraussetzung für die Scheidung ist der Ablauf des Trennungsjahrs. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und hierzu einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehegatte muss der Scheidung dann nur zustimmen.

 

Das Gerichtsverfahren für die Scheidung dauert oft sehr lange. Teilweise kann das Verfahren mehr als ein Jahr dauern. „Bei einer einvernehmlichen Scheidung geht es aber auch deutlich schneller“, erklärt Mack, „nämlich dann, wenn die Eheleute sich beim Notar über die wichtigsten Folgen der Scheidung einigen.“ Bei Vorliegen einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung kann die Scheidung schon innerhalb von ein bis drei Monaten nach Ablauf des Trennungsjahrs ausgesprochen werden. Es lassen sich auch Teilbereiche regeln, die dann nicht mehr zum Gegenstand des Scheidungsverfahrens werden müssen und so Kosten und Zeit sparen. Mit dem Notar lässt sich in einer Besprechung klären, wo Einigungsfähigkeit besteht, wer welches Vermögen (z.B. Haus, Auto, Konten, Depot) erhält und ob ein Ehegatte von dem anderen noch einen bestimmten Geldbetrag als Zugewinnausgleich bekommen soll. Auch Regelungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) können einvernehmlich beim Notar getroffen werden. Wenn es gemeinsame Kinder gibt, spielt das Sorgerecht oft eine Rolle.

 

Typische Regelungen einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind:

  • Durchführung oder Verzicht auf Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Regelungen zum Versorgungsausgleich
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht bzw. Umgangsrecht
  • Verteilung der Kosten der Scheidung

 

Dabei geht es um weitreichende Entscheidungen. Auch wenn in der Scheidungssituation oft der Wunsch vorherrscht, die Sache möglichst schnell zu beenden, sollten beide Seiten den fairen Interessenausgleich in Ruhe prüfen, am besten jede mit einem eigenen Rechtsanwalt. Stehen sich die Positionen unversöhnlich gegenüber, kann manchmal ein Mediator helfen, den Teufelskreis zu durchbrechen. Für die rechtliche Gestaltung steht der Notar als neutraler Berater für beide Eheleute zur Verfügung. So kommt es meistens zu einer Einigung, wenn die Eheleute bereit sind, miteinander zu reden. „Die gemeinsame Vereinbarung des Notartermins ist dabei der erste Schritt zu einer Scheidung ohne großen Streit vor Gericht“, sagt Mack.

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Für Presseanfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

David Sommer

Notar a. D. und Geschäftsführer des Bayerischen Notarverein e. V., München

Benjamin Lorenz

Notarassessor, Referat für Öffentlichkeitsarbeit
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Ottostraße 10
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